Nichtabnahmeentschädigung umgehen und zurückfordern

Bei einer verschuldeten Nichtabnahme eines Darlehens mit gebundenem Zinssatz steht der Bank grds. ein Anspruch auf eine Nichtabnahmeentschädigung zu. Diese kann aber in bestimmten Konstellationen ausgeschlossen oder überhöht sein. Wir prüfen Kreditverträge auf etwaige Umgehungsmöglichkeiten oder Rückzahlungsansprüche.

Streitthema Nichtabnahmeentschädigung

Wird ein Darlehen von dem Darlehensnehmer nicht abgenommen, kann die Bank grundsätzlich eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Der Anfall und die Höhe einer Nichtabnahmeentschädigung ist vielfach Ausgangspunkt eines Rechtsstreits zwischen Bank und Kunde. Wir vertreten Bankkunden in Fällen unrechtmäßiger oder überhöhter Nichtabnahmeentschädigungen.

David Stader

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Verschuldensabhängiger Schadensersatzanspruch der Bank

Die Nichtabnahmeentschädigung fällt an, wenn der Bankkunde einen Darlehensvertrag mit einer festen Zinsbindung abgeschlossen hat und er das Darlehen aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht abnimmt. Damit unterscheidet sich die Nichtabnahmeentschädigung gravierend von der Vorfälligkeitsentschädigung, die kein Verschulden des Bankkunden erfordert. Die Nichtabnahmeentschädigung ist damit von ihrer Rechtsnatur her ein echter Schadensersatzanspruch, den die Bank darlegen und beweisen muss.

Ausschluss des Anspruchs auf eine Nichtabnahmeentschädigung bei fehlendem Verschulden

Weil es sich bei der Nichtabnahmeentschädigung um einen echten Schadensersatzanspruch handelt, kann diese ausgeschlossen sein, wenn dem Bankkunden für den Grund der zur Nichtabnahme des Darlehens führte kein Verschulden (d.h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit) zur Last gelegt werden kann.

Das Landgericht Aachen hat das Verschulden beispielsweise verneint, nachdem der Darlehensnehmer nach Abschluss des Darlehens seine Arbeit verloren hat und sich seine Bonität daraufhin verschlechterte und die Bank die Auszahlung verweigerte.

Unverbindliche Erstberatung

Die Erstberatung zu dem Thema Nichtabnahmeentschädigung ist kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie gerne unser kostenloses Erstberatungsangebot und lassen Sie Ihr Anliegen rechtlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen.

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Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung

Wenn eine Nichtabnahmeentschädigung anfällt, darf diese grds. auf die gleiche Weise berechnet werden, wie eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese erfolgt nach von der Rechtsprechung entwickelten Berechnungsmethoden, die von der Bank einzuhalten sind. Sondertilgungsrechte, Tilgungsanpassungsrechte und Sonderkündigungsrechte müssen berücksichtigt werden. Die Berechnung der Bank kann finanzmathematisch überprüft und gerichtlich angefochten werden.

Die voraussichtliche Höhe einer Nichtabnahmeentschädigung kann hier berechnet werden

Umgehungsmöglichkeit Widerrufsjoker

Die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung können Verbraucher umgehen oder zurückfordern, wenn die dem Vertrag beigefügte Widerrufsbelehrung oder die Pflichtangaben im Vertrag fehlerhaft sind und der Vertrag widerrufen wird. Allerdings dürfen zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrages und dem Widerruf nicht mehr als 1 Jahr und 14 Tage liegen.

Entscheidungen aus unserer Praxis zu Nichtabnahmeentschädigungen

Wirksamkeit einer Kündigung des Bankkunden eines Immobilien-Verbraucherdarlehens aus wichtigem Grund (Datenschutzverstöße einer Mitarbeiterin), Anspruch auf Herausgabe einer infolge der Kündigung rechtsgrundlosen Vorfälligkeitsentschädigung und Schadensersatzansprüche.

Relevante Vorschriften: §§ 314, 812, 280 BGB

Unwirksame Kündigung eines Darlehens. Kein Anspruch der Bank auf Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung. Unzulässige AGB (DSL-Bank)

Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung (Sparkasse KölnBonn)

Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung (Sparkasse KölnBonn)

Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs (Degussa Bank)

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