Erstberatung im Bank- & Kapitalmarktrecht
Qualifizierte Prüfung Ihres Falls und individuelle Beratung durch Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht.
FAQ: Häufige Fragen zur Erstberatung
Warum ist die Erstberatung grds. kostenpflichtig?
Die Fragestellungen im Bank- & Kapitalmarktrecht sind in der Regel kompliziert und komplex. Oft ist die Prüfung sehr umfangreicher Vertragswerke notwendig. Zudem geht es of um sehr hohe Streitwerte. Ihr Anliegen wird ausschließlich von unseren erfahrenen und hochspezialisierten Rechtsanwälten persönlich geprüft und beantwortet. Da wir nur über begrenzte Kapazitäten verfügen und es unser Anspruch ist, jede Anfrage mit der nötigen Genauigkeit und fachlichen Kompetenz zu beantworten, können wir eine kostenfreie Erstberatung nur in Ausnahmefällen anbieten.
Wie geht es nach der Erstberatung weiter?
Die Erfahrung zeigt, dass eine Erstberatung in vielen Fällen schon für Klarheit sorgt: Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich so oft vermeiden. Die Erfassung des Sachverhalts und ein allgemeiner rechtlicher Rat sind häufig ausreichend, um die Wogen zu glätten und Klarheit über mögliche nächste Schritte zu schaffen. Natürlich steht es Ihnen frei, nach der Erstberatung eine juristische Vertretung zu beauftragen: Das gilt ganz besonders dann, wenn per Gesetz ein Anwalt tätig werden muss. Bei Fragen zum Thema Anwaltszwang helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter.
Nach der Erstberatung, bzw. im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie sodann von uns eine Prognose der voraussichtlichen anfallenden Kosten Ihres Rechtsfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Vertretung in Ihrer Angelegenheit beauftragen möchten. Die Erstberatungsgebühr wird auch in voller Höhe auf die weiter anfallenden Gebühren angerechnet.
Erfolgt die Beratung schriftlich, telefonisch oder vor Ort?
Wir richten uns nach Ihnen. Wir bieten gras. eine Erstberatung sowohl per E-Mail, Online per Video oder per Telefon an. Sofern im Einzelfall erforderlich ist eine persönliche Besprechung in unserer Kanzlei nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wie lange dauert die Beratung?
Die Länge der telefonischen, virtuellen oder persönlichen Erstberatung richtet sich nach dem Inhalt der Beratung. Sie dauert maximal ca. eine Stunde.
Die Kosten der Erstberatung sind auch dann in vollem Umfang fällig, wenn die Beratung weniger als eine Stunde dauert, da es sich um eine Pauschalvergütung handelt.
Wie läuft eine Erstberatung ab?
In einem ersten Schritt sichten wir die von Ihnen übersandten Informationen. Im Anschluss beantworten wir Ihre Fragen.
Sie erhalten in dieser Ersteinschätzung bereits wichtige Informationen. Zum Beispiel darüber, welche wichtigen Schritte Sie als nächstes einleiten sollten und ob überhaupt anwaltlicher Handlungsbedarf besteht. In einigen Fällen stellt sich für die Betroffenen die Situation weitaus dramatischer dar, als dies bei fachkundiger Einsichtnahme tatsächlich der Fall ist. Die Erstberatung schützt Sie somit vor unnötigen Aktionen und hilft Ihnen dabei, den Sachverhalt objektiv zu betrachten.
Welche Erstberatungen sind kostenlos?
Eine Ausnahme von der kostenpflichtigen Erstberatung können wir nur in Themengebieten machen, in denen uns aufgrund einer Vielzahl vergleichbarer Sachverhalte eine rasche Prüfung des Anliegens möglich ist. Aktuell führen wir kostenlose Erstberatungen in den folgenden Themen durch:
- ➩ Missbrauch Online-Banking
- ➩ Missbrauch EC- & Kreditkarte
- ➩ Vorfälligkeitsentschädigung
- ➩ Nichtabnahmeentschädigung
Gilt die Erstberatungsgebühr auch bei geringen Streitwerten?
Ja, unsere Erstberatungsgebühr gilt unabhängig vom Streitwert. Bei geringen Streitwerten unter EUR 7.000,- können wir leider keine Beratung oder Vertretung anbieten. Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit eine kostenpflichtige Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Mehr Informationen zum Beratungsangebot der Verbraucherzentrale finden Sie [hier].
Können weitere Folgekosten nach der Erstberatung entstehen?
Sollten Sie sich im Anschluss an die Erstberatung für die Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung entscheiden, dann ist diese mit den regulären Kosten verbunden, die auch sonst im Rahmen einer Rechtsvertretung entstehen würden. Die Kosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich in zivilrechtlichen Fällen nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?
Dies hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab: Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten für eine Erstberatung übernehmen wird und ob ggf. eine Selbstbeteiligung anfällt. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen eine Kostenzusage erteilen, können Sie die Kosten der Erstberatung im Nachgang bei Ihrer Rechtschutzversicherung einreichen und eine Erstattung der verauslagten Gebühren fordern.
Wird die Erstberatungsgebühr auf spätere Tätigkeiten des Rechtsanwaltes angerechnet?
Ja. Sollten Sie uns im Anschluss an die Beratung damit beauftragen, schriftlich für Sie tätig zu werden, so wird die von Ihnen bezahlte Erstberatungsgebühr vollständig auf weitere Gebühren angerechnet.
Wie schnell kann mein Fall bearbeitet werden?
Das hängt von der Art des Falles und der Auslastung der Kanzlei ab. In besonderen Eilfällen können wir – wenn nötig – auch unmittelbar nach Erhalt der unterschriebenen Unterlagen und des ersten Vorschusses tätig werden. Auch dies wird in der Erstberatung besprochen.