Erstberatung im Bank- & Kapitalmarktrecht

Qualifizierte Prüfung Ihres Falls und individuelle Beratung durch Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht.

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Streitwertbestimmung

Bitte ordnen Sie den Streitwert Ihres Anliegens ein. Die Einordnung ist unverbindlich. Wenn Ihnen die Einordnung unklar ist, wählen Sie bitte "unklarer Streitwert".

Mindeststreitwert nicht erreicht

Der Streitwert Ihres Anliegens liegt unterhalb unserer Mindestgrenze von EUR 7.000,00. Leider können wir aus Kapazitätsgründen und zur Gewährleistung der Qualität unserer Beratung Mandate unterhalb dieser Grenze nicht annehmen. Wenn Sie Verbraucher sind, raten wir Ihnen sich mit Ihrem Anliegen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Mehr Informationen zum Beratungsangebot der Verbraucherzentralen finden Sie hier:

Beratungsangebot der Verbraucherzentralen

Kostenlose Erstberatung

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Die Erstberatung zu diesem Thema ist kostenlos und unverbindlich.

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Videokonferenzen erfolgen über die Video-Conferencing-Plattform Webex der Cisco Systems GmbH. Für die Nutzung gelten die Datenschutzbedingungen der Cisco Systems GmbH. Diese finden Sie unter https://www.cisco.com/c/de_de/about/legal/privacy-full.html

Die Installation einer Software ist nicht zwingend, aber möglich. Die kostenlose Webex App finden Sie hier.

Kostenpflichtige Erstberatung

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EUR 99,00 (inkl. MwSt.)

Pauschale Erstberatungsgebühr. Bei anschließender Vertretung erfolgt eine Anrechnung der Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren.

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Sollen wir mit der Erstberatung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen?
Deckungszusage für eine Erstberatung?

Liegt Ihnen bereits eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für eine anwaltliche Erstberatung vor?

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Laden Sie die schriftliche Deckungszusage hoch. Wir werden unsere Erstberatungsgebühren zunächts unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen. Sollte die Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung abziehen, ist diese von Ihnen zu leisten.

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Hinweis: Rechtsschutz für Erstberatungen

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung. Fragen Sie bei Ihrem Rechtsschutzversicherer nach, ob er für Ihr Anliegen eine Erstberatung deckt. Wenn Sie die Anwaltskosten verauslagen und Ihre Versicherung eine Erstberatung abdeckt, besteht die Möglichkeit die Anwaltsrechnung bei Ihrem Versicherer einzureichen und eine Erstattung zu erhalten. 

Zahlungsmöglichkeiten

Die Online-Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Ihren Zahlungslink erhalten Sie gesondert. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Mögliche Zahlungsarten sind: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, ApplePay, GooglePay.

Kartenzahlung

Die Kartenzahlung erfolgt in unserer Kanzlei (derzeit nur am Standort Köln). Wir akzeptieren alle gängigen EC- und Kreditkarten, sowie Zahlung mit Smartphone via ApplePay, SamsungPay, GooglePay.

    

Überweisung

Bei einer Zahlung per Vorkasse erhalten Sie unsere Rechnung per E-Mail. Die Erstberatung erfolgt nach bestätigtem Zahlungseingang.

FAQ: Häufige Fragen zur Erstberatung

Warum ist die Erstberatung grds. kostenpflichtig?

Die Fragestellungen im Bank- & Kapitalmarktrecht sind in der Regel kompliziert und komplex. Oft ist die Prüfung sehr umfangreicher Vertragswerke notwendig. Zudem geht es of um sehr hohe Streitwerte. Ihr Anliegen wird ausschließlich von unseren erfahrenen und hochspezialisierten Rechtsanwälten persönlich geprüft und beantwortet. Da wir nur über begrenzte Kapazitäten verfügen und es unser Anspruch ist, jede Anfrage mit der nötigen Genauigkeit und fachlichen Kompetenz zu beantworten, können wir eine kostenfreie Erstberatung nur in Ausnahmefällen anbieten.

Wie geht es nach der Erstberatung weiter?

Die Erfahrung zeigt, dass eine Erstberatung in vielen Fällen schon für Klarheit sorgt: Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich so oft vermeiden. Die Erfassung des Sachverhalts und ein allgemeiner rechtlicher Rat sind häufig ausreichend, um die Wogen zu glätten und Klarheit über mögliche nächste Schritte zu schaffen. Natürlich steht es Ihnen frei, nach der Erstberatung eine juristische Vertretung zu beauftragen: Das gilt ganz besonders dann, wenn per Gesetz ein Anwalt tätig werden muss. Bei Fragen zum Thema Anwaltszwang helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter.

Nach der Erstberatung, bzw. im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie sodann von uns eine Prognose der voraussichtlichen anfallenden Kosten Ihres Rechtsfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Vertretung in Ihrer Angelegenheit beauftragen möchten. Die Erstberatungsgebühr wird auch in voller Höhe auf die weiter anfallenden Gebühren angerechnet.

Erfolgt die Beratung schriftlich, telefonisch oder vor Ort?

Wir richten uns nach Ihnen. Wir bieten gras. eine Erstberatung sowohl per E-Mail, Online per Video oder per Telefon an. Sofern im Einzelfall erforderlich ist eine persönliche Besprechung in unserer Kanzlei nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wie lange dauert die Beratung?

Die Länge der telefonischen, virtuellen oder persönlichen Erstberatung richtet sich nach dem Inhalt der Beratung. Sie dauert maximal ca. eine Stunde.

Die Kosten der Erstberatung sind auch dann in vollem Umfang fällig, wenn die Beratung weniger als eine Stunde dauert, da es sich um eine Pauschalvergütung handelt.

Wie läuft eine Erstberatung ab?

In einem ersten Schritt sichten wir die von Ihnen übersandten Informationen. Im Anschluss beantworten wir Ihre Fragen.

Sie erhalten in dieser Ersteinschätzung bereits wichtige Informationen. Zum Beispiel darüber, welche wichtigen Schritte Sie als nächstes einleiten sollten und ob überhaupt anwaltlicher Handlungsbedarf besteht. In einigen Fällen stellt sich für die Betroffenen die Situation weitaus dramatischer dar, als dies bei fachkundiger Einsichtnahme tatsächlich der Fall ist. Die Erstberatung schützt Sie somit vor unnötigen Aktionen und hilft Ihnen dabei, den Sachverhalt objektiv zu betrachten.

Welche Erstberatungen sind kostenlos?

Eine Ausnahme von der kostenpflichtigen Erstberatung können wir nur in Themengebieten machen, in denen uns aufgrund einer Vielzahl vergleichbarer Sachverhalte eine rasche Prüfung des Anliegens möglich ist. Aktuell führen wir kostenlose Erstberatungen in den folgenden Themen durch:

  • ➩ Missbrauch Online-Banking
  • ➩ Missbrauch EC- & Kreditkarte
  • ➩ Vorfälligkeitsentschädigung
  • ➩ Nichtabnahmeentschädigung

Gilt die Erstberatungsgebühr auch bei geringen Streitwerten?

Ja, unsere Erstberatungsgebühr gilt unabhängig vom Streitwert. Bei geringen Streitwerten unter EUR 7.000,- können wir leider keine Beratung oder Vertretung anbieten. Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit eine kostenpflichtige Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Mehr Informationen zum Beratungsangebot der Verbraucherzentrale finden Sie [hier].

Können weitere Folgekosten nach der Erstberatung entstehen?

Sollten Sie sich im Anschluss an die Erstberatung für die Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung entscheiden, dann ist diese mit den regulären Kosten verbunden, die auch sonst im Rahmen einer Rechtsvertretung entstehen würden. Die Kosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich in zivilrechtlichen Fällen nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?

Dies hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab: Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten für eine Erstberatung übernehmen wird und ob ggf. eine Selbstbeteiligung anfällt. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen eine Kostenzusage erteilen, können Sie die Kosten der Erstberatung im Nachgang bei Ihrer Rechtschutzversicherung einreichen und eine Erstattung der verauslagten Gebühren fordern.

Wird die Erstberatungsgebühr auf spätere Tätigkeiten des Rechtsanwaltes angerechnet?

Ja. Sollten Sie uns im Anschluss an die Beratung damit beauftragen, schriftlich für Sie tätig zu werden, so wird die von Ihnen bezahlte Erstberatungsgebühr vollständig auf weitere Gebühren angerechnet.

Wie schnell kann mein Fall bearbeitet werden?

Das hängt von der Art des Falles und der Auslastung der Kanzlei ab. In besonderen Eilfällen können wir – wenn nötig – auch unmittelbar nach Erhalt der unterschriebenen Unterlagen und des ersten Vorschusses tätig werden. Auch dies wird in der Erstberatung besprochen.

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