Wie werden Anwaltskosten berechnet?

Kostenrecht anschaulich erklärt. Die häufigsten Fragen unserer Mandanten zu den Kosten anwaltlicher Vertretung.

Wonach richtet sich die Berechnung der Anwaltskosten?

Bei der Berechnung von Anwaltsgebühren gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) berechnet. In diesem Fall bestimmt das Gesetz genau, wie hoch die Kosten sein dürfen. Daneben können Mandanten mit Rechtsanwälten eine Vergütungsvereinbarung schließen. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung kann entweder ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

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Wie bemessen sich die Kosten nach dem RVG?

Für die Bemessung der Kosten nach dem RVG ist der Streitwert maßgeblich. Wird eine Zahlung verlangt, ist die Höhe der Forderung maßgeblich für den Streitwert. Wird dagegen eine Feststellung, ein Unterlassen oder ein Tun verlangt, kann die Bestimmung des Streitwertes schwierig sein und die Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung erfordern.

Wofür fallen nach dem RVG Gebühren an?

Das RVG sieht im sog. Vergütungsverzeichnis zahlreiche Gebühren für verschiedene anwaltliche Tätigkeiten vor. So erhält der Anwalt für die außergerichtliche Vertretung beispielsweise eine sog. Geschäftsgebühr und für die gerichtliche Vertretung ein Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Auch hat der Anwalt einen Anspruch auf eine Auslagenpauschale und Fahrt- und Abwesenheitsgeld. Wird ein Vergleich geschlossen erhält der Anwalt zudem eine Einigungsgebühr. Je nach Tätigkeit können weitere Gebühren anfallen.

Wann werden Anwaltskosten erstattet?

Bei der Erstattung von Anwaltskosten ist zu unterscheiden. Außergerichtliche Anwaltskosten werden nur erstattet, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, beispielsweise weil sich der Gegner im Zahlungsverzug befindet. Gerichtliche Kosten werden nach dem Verhältnis von Gewinnen und Unterliegen im Prozess erstattet. Wird der Prozess vollständig gewonnen, muss die unterlegene Partei die gesamten Kosten, d.h. die eignen Anwaltskosten, die fremden Anwaltskosten, die Gerichtskosten und ggf. Zeugen- und Sachverständigenkosten zahlen.

Wie hoch darf eine Vergütungsvereinbarung sein?

Grundsätzlich kann eine Vergütungsvereinbarung unbegrenzt hoch sein. Etwas anderes gilt aber, wenn die Vereinbarung im Einzelfall den Tatbestand des Wuchers erfüllt und damit sittenwidrig ist. Zu beachten ist aber, dass das Gesetz zur Vermeidung von Gebührendumping eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren zumindest bei gerichtlichen Verfahren verbietet. Für Mandanten ist eine Vertretung nach dem RVG daher in der Regel günstiger, als die Vereinbarung eines Stundenhonorars.

Können Erfolgshonorare vereinbart werden?

Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist Rechtsanwälten in der Regel verboten. Nur wenn der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne ein Erfolgshonorar von seiner Rechtsverfolgung abgehalten wird, ist dies im Ausnahmefall zulässig.

Gibt es einen Mindeststreitwert?

Das Gesetz sieht grds. keinen Mindeststreitwert vor. Um eine hohe Qualität unserer Beratungsleistung zu gewährleisten, bieten wir anwaltliche Beratung und Vertretung jedoch erst ab einem Streitwert von EUR 7.000,00 an. Mandatsanfragen, die diesen Streitwert nicht erreichen, müssen wir leider ablehnen.

David Stader

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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