Oberlandesgericht Düsseldorf, Hinw v. 03.02.2017, I-16 U 31/16
Gegenstand der Entscheidung:
OLG Düsseldorf hat den Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen eine Sparkasse bestätigt.
OLG Düsseldorf hat den Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen eine Sparkasse bestätigt.
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