Anwaltsprofil
Rechtsanwalt David Stader ist Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht. Er ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen und seit dem Partner der Kanzlei STADER Rechtsanwälte in Köln. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Bankkunden im Zusammenhang mit sämtlichen Bank- und Kreditgeschäften.
David Stader studierte Rechtswissenschaften von 2006 bis 2012 an der Universität Trier. Das anschließende Referendariat absolvierte er von 2012 bis 2014 im Bezirk des OLG Düsseldorf unter anderem mit Auslandsstation bei der US-amerikanischen Regierungsbehörde „Holocaust Claims Processing Office“ in New York City.
Von 2014 bis 2022 war David Stader für die Verbraucherzentrale NRW in verschiedenen Beratungsstellen im Schwerpunktbereich „Bank- & Kapitalmarktrecht“ tätig.
David Stader wurde im Dezember 2017 von der Rechtsanwaltskammer Köln durch nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse die Erlaubnis erteilt, den Titel "Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht" zu führen. Lediglich 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte tragen diesen Fachanwaltstitel.