Landgericht Erfurt, Besch. v. 05.06.2020, 1 T 121/20

Gegenstand der Entscheidung:

Mit Beschluss vom 05.06.2020 (1 T 121/20) hat das LG Erfurt in einem von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde für Unwirksam erklärt.

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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