Landgericht Erfurt, Besch. v. 05.06.2020, 1 T 121/20
Gegenstand der Entscheidung:
Mit Beschluss vom 05.06.2020 (1 T 121/20) hat das LG Erfurt in einem von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde für Unwirksam erklärt.