Landgericht Köln, Urt. v. 27.04.2017, 15 O 293/16

Gegenstand der Entscheidung:

Mit Urteil vom 27.04.2017 (15 O 293/16) hat das LG Köln in einem weiteren von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren die Sparkasse KölnBonn dazu verurteilt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten.

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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