Landgericht Köln, Urt. v. 27.04.2017, 15 O 293/16
Gegenstand der Entscheidung:
Mit Urteil vom 27.04.2017 (15 O 293/16) hat das LG Köln in einem weiteren von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren die Sparkasse KölnBonn dazu verurteilt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten.