Landgericht Darmstadt, Urt. v. 23.11.2021, 2 O 292/20
Gegenstand der Entscheidung:
Wirksamkeit einer Kündigung des Bankkunden eines Immobilien-Verbraucherdarlehens aus wichtigem Grund (Datenschutzverstöße einer Mitarbeiterin), Anspruch auf Herausgabe einer infolge der Kündigung rechtsgrundlosen Vorfälligkeitsentschädigung und Schadensersatzansprüche. Relevante Vorschriften: §§ 314, 812, 280 BGB