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Landgericht Aachen, Annerkentnisurteil v. 01.07.2020 (1 O 521/19)

Gegenstand der Entscheidung:

Mit Urteil vom 01.07.2020 (1 O 521/19) hat das LG Aachen in einem von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren auf das Anerkenntnis der Bank die Unwirksamkeit einer Darlehensvertragskündigung festgestellt.

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