Amtsgericht Köln, Urt. v. 07.03.2022, 142 C 204/21

Gegenstand der Entscheidung:

Schadensersatz gegen eine Anwaltskanzlei wegen mangelhafter Beratung eines Verbrauchers im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Immobilienkredites Relevante Vorschriften: §§ 280, 675, 495, 355 BGB

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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