Amtsgericht Köln, Urt. v. 07.03.2022, 142 C 204/21
Gegenstand der Entscheidung:
Schadensersatz gegen eine Anwaltskanzlei wegen mangelhafter Beratung eines Verbrauchers im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Immobilienkredites Relevante Vorschriften: §§ 280, 675, 495, 355 BGB