Amtsgericht Bergheim, Urt. v. 31.03.2022, 26 C 170/21

Gegenstand der Entscheidung:

Unwirksamkeit der Kündigung eines Allgemein-Verbraucherdarlehens der TeamBank AG Relevante Vorschriften: §§ 498, 130 BGB

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Zurück

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum