LG Kleve: VW-Bank muss Widerruf akzeptieren

Die VW Bank wurde erneut von einem Gericht zur Rückabwicklung einer Autofinanzierung verurteilt. Nicht alle Pflichtangaben wurden erteilt.

VW Bank verliert weitere Prozesse

Das Landgericht Kleve hat mit Urteil vom 27.12.2018 (4 O 46/18) die Wirksamkeit eines nachträglichen Kreditwiderrufs gegen die VW-Bank bestätigt. Die Fahrzeugfinanzierung aus dem Jahr 2015 ist nach dem Urteil rückabzuwickeln. Die VW Bank hatte es versäumt, in den Darlehensvertrag alle nach dem Gesetz notwendigen Pflichtangaben aufzunehmen und muss den Widerruf des Verbrauchers nun akzeptieren.

Hintergrund

Im Jahr 2015 erwarb der klagende Verbraucher ein Fahrzeug, das über die VW Bank finanziert wurde. Im Juli 2017 erklärte der Verbraucher den Widerruf des Darlehensvertrags und verlangte die Rückabwicklung des Kredit- und Fahrzeugkaufvertrags. Die VW Bank lehnte den Widerruf ab, sodass der Verbraucher sich zur Erhebung einer Klage gezwungen sah.

Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht Kleve hat dem Feststellungsantrag des Verbraucher stattgegeben. Nach Ansicht des Landgerichts hat die VW Bank nicht alle Pflichtangaben erfüllt, die das Gesetz vorschreibt. Den Einwand der Bank, sie habe die Pflichtangaben in den Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite erfüllt, ließ das Landgericht nicht gelten. Diese Informationen wurden nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, so das Landgericht Kleve. Aus diesem Grunde begann die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen. Der Widerruf war daher auch über zwei Jahre nach dem Vertragsschluss noch möglich.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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