Vorsicht vor Phishing-Briefen: Betrüger zielen auf Commerzbank-Kunden und das photoTAN-Verfahren ab

Achtung, Phishing-Gefahr! Betrüger zielen mit täuschend echten Briefen auf das photoTAN-Verfahren der Commerzbank ab. Wenn Sie einen solchen Brief erhalten, ist schnelles Handeln gefragt, um Ihr Konto zu schützen. Erfahren Sie hier, welche Schritte Sie sofort unternehmen sollten und was die rechtliche Lage bei …

Aktuell warnt die Commerzbank vor einer neuen Phishing-Betrugsmasche, die gezielt auf das photoTAN-Verfahren abzielt. Kriminelle verschicken täuschend echt wirkende Briefe, die den Anschein erwecken, von der Commerzbank zu stammen. Diese Schreiben fordern die Empfänger auf, das photoTAN-Verfahren zu „reaktivieren“. Der Brief enthält einen QR-Code, der zu einer gefälschten Webseite führt. Ziel der Betrüger ist es, Ihre Online-Banking-Zugangsdaten zu stehlen und das photoTAN-Verfahren auf ihrem eigenen Gerät zu aktivieren. Gelingt ihnen das, können sie ungehindert auf Ihr Konto zugreifen und es plündern.

So reagieren Sie richtig, wenn Sie betroffen sind

Sollten Sie einen solchen Phishing-Brief erhalten und den Anweisungen gefolgt sein, ist schnelles Handeln gefragt:

1.Sofort die Commerzbank benachrichtigen: Informieren Sie die Commerzbank umgehend über den Vorfall. Es ist Ihre vertragliche und gesetzliche Pflicht, die Bank sofort über Phishing-Attacken in Kenntnis zu setzen. Die Commerzbank verweist hierfür auf ihre Hotlines: 069 5 8000 8000 (Privatkunden) und 069 5 8000 9000 (Unternehmerkunden). Eine verspätete Meldung könnte dazu führen, dass Sie für den entstandenen Schaden haften müssen.

2.Strafanzeige erstatten: Melden Sie den Betrug bei der Polizei. Sie können entweder persönlich zur nächsten Polizeiwache gehen oder eine Online-Anzeige erstatten, z.B. in Nordrhein-Westfalen unter https://anzeige-formulare.polizei.nrw/de/anzeige.

3.Juristische Unterstützung einholen: Es ist ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um das weitere Vorgehen abzuklären. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Sie können Ihre Beratungsanfrage einfach über unser Online-Formular stellen.

Rechtslage bei Phishing und unautorisierten Überweisungen

Sollten die Betrüger durch den Phishing-Angriff Zugriff auf Ihr Commerzbank-Konto erlangen und Überweisungen tätigen, gelten diese als „unautorisierte Zahlungen“. Gemäß § 675u BGB haftet die Bank für solche Transaktionen und muss Ihnen den abgezogenen Betrag erstatten. Die Erstattung muss grundsätzlich innerhalb eines Bankarbeitstages, nachdem Sie den Missbrauch gemeldet haben, erfolgen.

Ihre eigene Sorgfaltspflicht kann jedoch eine Rolle spielen. Die Commerzbank könnte Schadensersatz von Ihnen verlangen, wenn Sie durch Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten den Schaden mitverursacht haben. Für Privatkunden ist die Haftung auf Fälle grober Fahrlässigkeit begrenzt, während bei Geschäftskunden bereits einfache Fahrlässigkeit ausreichen kann.

Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt davon ab, ob Sie den Betrug unter den gegebenen Umständen und mit Ihren Fähigkeiten hätten erkennen können. Diese Frage ist stets individuell zu prüfen. Wenn die Commerzbank allerdings keine Möglichkeit zur sofortigen Anzeige eines Missbrauchs geboten hat, sind ihre Schadensersatzansprüche von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

Diesen Phishing-Brief versenden derzeit unbekannte Täter

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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