Online Banking Betrug: DKB zahlt nach Klageerhebung

Die DKB hat nach Klageerhebung beim Amtsgericht Berlin durch unsere Kanzlei missbräuchlich entwendete Beträge unseres Mandanten freiwillig erstattet.

Schaden nach Kreditkarten Betrug

Der von uns vertretene Mandant war Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs geworden. Unbekannte Täter hatten in 5 Tagen 21 Buchungen von dem Kreditkartenkonto unseres Mandanten im Online-Banking veranlasst und einen Schaden von über € 4.000,- verursacht. 

DKB wimmelt ab

Als unserem Mandanten der Schaden auffiel, informierte er unverzüglich die DKB und verlangte eine Erstattung. Die DKB wimmelte den Mandanten jedoch mit Standardschreiben ab. Auch unsere außergerichtlichen Bemühungen veranlassten die DKB zunächst nicht zu einer Erstattung der unautorisierten Beträge.

Anspruchserfüllung im Prozess

Aus diesem Grunde mussten wir eine Klage auf Erstattung der unautorisierten Buchungen am Sitz der DKB vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erheben. Nachdem die Klage der DKB zugestellt wurde, leistete sie kommentarlos zunächst eine Erstattung der Anwaltskosten. Am Folgetag schrieb die DKB dem geschädigten Kunden die Betrage auf dem Kreditkartenkonto gut. Damit erfüllte die Bank die Ansprüche unseres Mandanten, bevor das Gericht in der Sache entscheiden konnte. Offenbar rechnete sich die DKB keine realistischen Chancen im Prozess aus. Dies deckt sich auch mit unserer Bewertung dieses Falles.

Kreditkarten der DKB häufig Gegenstand unserer Mandate

Aktuell melden sich vermehrt Geschädigte DKB Kunden, die einen Betrug im Online-Banking mit ihren DKB-Kreditkarten zu beklagen haben. Oftmals ist vollkommen unklar, wie die Buchungen getätigt werden konnten. Da das Gesetz dem Bankkunden bei einer unautorisierten Buchung einen verschuldensunabhängigen Erstattungsanspruch zuspricht, haftet grds. die Bank. Nur im Ausnahmefall haftet der Kunde, wenn die Bank ihm eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachweisen kann. Betroffene DKB Kunden sollten eine pauschale Ablehnung daher nicht einfach akzeptieren, sondern fachkundigen Rat einholen.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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