Online-Banking-Betrug: Volksbank zur Erstattung von 17.010 Euro verurteilt
Volksbank Hameln-Stadthagen gelingt der Beweis einer grob fahrlässigen Schadenverursachung des Kunden nicht
Landgericht gibt Bankkunden Recht
Das Landgericht Hannover hat in einem aktuellen Urteil vom 30.01.2025 (Az.: 4 O 62/24) die Volksbank Hameln-Stadthagen eG zur Rückerstattung von 17.010 Euro an einen Kunden verpflichtet. Hintergrund des Falls war ein Online-Banking-Betrug, bei dem unautorisierte Abbuchungen von dem Konto des Kunden vorgenommen wurden.
Der Fall: Phishing-Angriff und nicht autorisierte Zahlungen
Der von Anwalt David Stader vertretene Kläger war Kunde der Volksbank und nutzte deren Online-Banking. Im Februar 2023 erhielt er zwei SMS, die angeblich von der Volksbank stammten. In diesen wurde er aufgefordert, seine Online-Banking-Daten zu bestätigen, um eine angebliche Sperrung zu verhindern. Dass der Kläger tatsächlich auf den Link klickte und dort Daten preisgab, wie es die Bank behauptet hat, wurde vom Kläger bestritten.
Wenig später wurde eine digitale Girocard auf einem fremden Samsung-Smartphone registriert. In den folgenden Tagen kam es zu mehreren nicht autorisierten Abbuchungen, darunter fünf Transaktionen à 2.000 Euro und eine weitere über 1.010 Euro. Insgesamt belief sich der Schaden auf 17.010 Euro.
Obwohl der Kläger die unrechtmäßigen Buchungen umgehend bei der Volksbank reklamierte, lehnte die Bank eine Erstattung ab. Daraufhin erhob er Klage.
Das Urteil des Landgerichts Hannover
Das Gericht gab dem Kläger Recht und verpflichtete die Volksbank zur Erstattung des gesamten Betrags.
Dabei war zwischen den Parteien unstreitig, dass der Kläger die Zahlungen nicht autorisiert hatte und ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB bestand, der die Banken verpflichtet, die unautorisierte Zahlungen unverzüglich zu erstatten.
Die Volksbank konnte auch nicht damit durchdringen, diesem Anspruch stehe ihrerseits ein Gegenanspruch auf Schadensersatz nach § 675v Abs. 3 BGB entgegen. Die Volksbank konnte keine Nachweise für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden vorlegen.
Insbesondere sah das Landgericht keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt hatte.
Neben der Kontogutschrift wurde die Bank auch zur Übernahme der Anwaltskosten des Klägers in Höhe von 1.214,99 Euro und der Verfahrenskosten verurteilt.
Relevanz des Urteils
Der Fall zeigt abermals, dass Bankkunden die Weigerung einer Bank unautorisierte Zahlungen zu erstatten nicht einfach hinnehmen sollten. Sollten Sie Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden sein, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung überprüfen zu lassen.