OLG Düsseldorf will Sparkasse zur Zahlung verurteilen
OLG Düsseldorf möchte Urteil des LG Wuppertal aufheben und die beklagte Sparkasse zur Zahlung von € 12.819,80 verurteilen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Hinweis vom 14.06.2017 (I-16 U 111/16) darauf hingewiesen, dass es ein Urteil des Landgerichts Wuppertal aufheben und die beklagte Sparkasse zur Zahlung von € 12.819,80 verurteilen möchte. Dem Verfahren war der Widerruf eines Darlehensvertrages vorausgegangen.
Sachverhalt
Die Kläger hatten im Juli 2015 ihren Kreditvertrag bei der beklagten Sparkasse widerrufen. Den Widerruf stützten die Kläger auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die mitteilte, dass die Frist für den Widerruf "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne. Den Widerruf wies die Sparkasse als unbegründet zurück.
Zum Verfahren
Mit der von Rechtsanwalt David Stader vor dem Landgericht Wuppertal erhobenen Feststellungsklage verfolgten die Verbraucher ihr Ziel, den Widerruf durchzusetzen, weiter, wobei das Darlehen im Laufe des Verfahrens gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung unter Vorbehalt abgelöst wurde. Die sodann in eine auf Zahlung von € 12.819,80 geänderte Zahlungsklage wies das Landgericht noch als unbegründet ab.
Die von RA David Stader eingelegte Berufung wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf weit überwiegend Erfolg haben. Das Urteil des Landgerichts ist fehlerhaft. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. V. 12.07.2016, XI ZR 564/15) hatte das Landgericht nicht berücksichtigt.
Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung erstatten
Aufgrund des wirksamen Widerrufs muss die Sparkasse die erhaltene Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurückzahlen.