DKB muss Verbrauchern über € 24.000 erstatten
Landgericht Berlin verurteilt DKB aufgrund eines Darlehenswiderrufs zur Rückzahlung von € 24.257,79. Das Verfahren führte Anwalt David Stader.
LG Berlin hält Widerruf für wirksam
Mit Urteil vom 27.06.2016 (Az.: 38 384/15) hat das Landgericht Berlin in einem von uns geführten Verfahren die DKB aufgrund eines Darlehenswiderrufs zur Rückzahlung von € 24.257,79 verurteilt.
Unsere Mandanten hatten ihre Hauskredite im Mai 2015 gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. € 17.873,37 abgelöst und die Bank danach auf Rückabwicklung der Darlehen verklagt. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist nach Ansicht des Landgerichts nun zu erstatten. Darüber hinaus muss die DKB knapp € 7.000 Nutzungsersatz leisten.
Verbraucher können sich bestärkt fühlen
Durch diese Urteile zugunsten von Verbrauchern gegen die DKB, die sich zunehmend häufen, können sie sich bestärkt fühlen, ihre Rechte gerichtlich einzufordern. Gerade bei Verträgen der DKB zeigt sich, dass die umfangreichen Änderungen am gesetzlichen Muster der DKB eine Berufung auf den Musterschutz versagt. Diese entwickelt sich für die DKB zunehmend zu einem veritablen Problem.