BGH-Urteil XI ZR 75/23: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei unwirksamen Vertragsangaben
Der BGH entschied, dass Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die Berechnung im Vertrag unklar ist.
Bundesgerichtshof bestätigt Verbraucherrechte bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. XI ZR 75/23, verkündet am 3. Dezember 2024) die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Rückzahlung von Immobiliendarlehen gestärkt. Das Gericht entschied, dass Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die vertraglichen Angaben zur Berechnung unzureichend oder irreführend sind.
Der Fall: Streit um Vorfälligkeitsentschädigung
Die Kläger hatten 2018 zwei Immobiliendarlehensverträge mit einer Bank abgeschlossen. Später entschieden sie sich für eine vorzeitige Rückzahlung, woraufhin die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von insgesamt über 15.000 Euro forderte. Die Darlehensnehmer zahlten einen Teil der Summe unter Vorbehalt und klagten auf Rückerstattung.
Das Landgericht Frankenthal gab den Klägern zunächst Recht, das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken bestätigte diese Entscheidung weitgehend. Die Bank legte Revision beim BGH ein – ohne Erfolg.
BGH: Unklare Berechnungsmethode führt zum Anspruchsausschluss
Laut BGH müssen Banken in Immobiliendarlehensverträgen klar und verständlich darlegen, wie eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Dies sei erforderlich, um Verbrauchern eine informierte Entscheidung über die Kreditaufnahme zu ermöglichen.
Im konkreten Fall enthielt der Darlehensvertrag eine Klausel, die sich auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ bezog. Diese Formulierung könne laut BGH den Eindruck erwecken, dass sich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf die gesamte Vertragslaufzeit bezieht, obwohl die Zinserwartung der Bank nur für maximal 10 Jahre und 6 Monate rechtlich geschützt sei. Da die Angaben zur Berechnungsmethode somit unzureichend waren, hatte die Bank keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung.
Auswirkungen des Urteils für Verbraucher
Das Urteil des BGH stärkt die Rechte von Kreditnehmern erheblich. Verbraucher, die eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten prüfen, ob die Vertragsklauseln zur Berechnung klar formuliert waren. Falls nicht, könnte eine Rückforderung möglich sein.
Haben Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt oder Fragen zu Ihrem Darlehensvertrag? Wir unterstützt Sie gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte.