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DKB erstattet Schaden im Online Banking außergerichtlich

DKB erstattet Opfer von Online Banking Missbrauch den Schaden von EUR 10.744,89 nebst Anwaltskosten freiwillig.

Bankkunde erhält vollständige Erstattung

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat in einem von Fachanwalt David Stader geführten Verfahren dem Kunden, der Opfer eines Online-Banking-Missbrauchs wurde, den entstandenen Schaden in Höhe von 10.744,89 EUR nach anwaltlicher Inanspruchnahme vollständig erstattet. Auch die Anwaltskosten des Kunden übernahm die DKB.

DKB lehnt Erstattung zunächst ab

Der Kunde der DKB wurde im November 2023 Opfer eines Online-Banking-Missbrauchs. Unbekannte Täter tätigten drei Zahlungen von über 20.000 Euro auf ein Konto in Frankreich, belastend für sein Girokonto. Nachdem der Kunde den Missbrauch bemerkte, zeigte er dies der DKB an und verlangte eine Erstattung. Zwar konnte die DKB eine Überweisung von ca. 9.700 Euro stornieren, die Erstattung des verbliebenen Schadens von 10.744,89 EUR lehnte sie jedoch ab.

Freiwillige Zahlung nach anwaltlicher Inanspruchnahme

Der Kunde wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Stader, der die DKB erneut unter Darlegung der Rechtslage in Anspruch nahm. Dabei wurde auch der Ersatz der dem Kunden angefallenen Anwaltskosten verlangt. Dem kam die DKB kommentarlos nach.

Kunden können sich wehren

Auch dieser Fall ist abermals ein Beispiel dafür, dass reflexartige Ablehnungen von Banken in Fällen von Online-Banking-Missbrauch oder Betrug nicht einfach hingenommen werden sollten. Es empfiehlt sich stets, fachkundigen Rat einzuholen und den Fall individuell zu bewerten.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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